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Häufige Fragen

Allgemeine Fragen zu unserem Unterstützungsangebot

Allgemeines

WARUM IST BLEIBDAHEIM DIE RICHTIGE PARTNERIN FÜR SIE?

Bei Bleib Daheim müssen Seniorinnen und Senioren ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen. Sie leben weiterhin dort, wo sie sich am wohlsten fühlen. Das liebgewonnene, vertraute Umfeld bleibt erhalten. Individuelle Betreuung bedeutet auch, dass der gewohnte Tagesablauf beibehalten und auf persönliche Bedürfnisse jederzeit eingegangen werden kann. Die ist unser Selbstverständnis.

WIE HOLEN WIR IHRE BEDÜRFNISSE AB? WIE VERLÄUFT DAS KENNENLERNEN?

Das Erstgespräch findet vor Ort statt, um gemeinsam Ihre Bedürfnisse kennenzulernen. Wir wählen gemeinsam eine passende Betreuerin und organisieren einen Videocall, wo Sie sich in einem persönlichen Gespräch von Ihrer Wahl überzeugen können.

Wie wohnen die Betreuerinnen bei den Senior:innen? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Es muss ein separates, abschliessbares Zimmer mit Internetanschluss zur Verfügung gestellt werden und entsprechende sanitäre Einrichtungen müssen vorhanden sein.

Wie sieht der Betreuungsumfang aus? Welche Arbeiten werden ausfgeführt?

Die Betreuerin unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt wie Kochen, Einkaufen, Putzen oder Gartenarbeit. Gibt Ihnen Sicherheit und Geborgenheit, leistet Gesellschaft, begleitet bei verschiedenen Terminen. Sie hilft bei Körperhygiene und Toilettengang. Sie kann bei Erkrankungen, nach einem Unfall oder einer Operation Sie unterstützend begleiten. Sie ist somit eine grosse Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen. 

Gibt es Tätigkeiten, die NICHT ausgeführt werden können oder dürfen?

Medizinische Dienstleistungen werden von Bleib Daheim nicht übernommen. Hierfür werden in Absprache mit dem Hausarzt Spitex-Mitarbeitende zugezogen.

Wie sind die Anstellungsbedingungen für die Betreuerinnen?

Bleib Daheim Schweiz GmbH verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung des Amts für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Alle gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten und auch die anwendbaren Gesamtarbeitsverträge werden berücksichtigt.

Was passiert, wenn jemand ausfällt?

Innerhalb von 7 Tagen sind wir in der Lage, eine Ersatzbetreuerin zu organisieren. 

Was können wir tun, wenn wir nicht zufrieden sind?

Bitte zögern Sie nicht, sofort auf uns zuzukommen. Ihre Zufriedenheit steht bei uns an oberster Stelle.
Innerhalb von 7 Tagen sind wir in der Lage, eine Ersatzbetreuerin zu organisieren. 

Wichtige Informationen zur rechtlichen Situation in der Schweiz

Rechtliches

Entspricht unser Angebot der Gesetzgebung?

Alle unsere Betreuerinnen unterliegen den Arbeitsbedingungen nach Schweizer Recht. Alle sind bei der AHV, BVG, KTG und bei der SUVA angemeldet. Zudem sind Sie auch krankenversichert. Wir kümmern uns um alle administrativen Angelegenheiten.

Haben die Betreuenden eine Aufenthaltsgenehmigung? Müssen sich unsere Betreuenden in Ihrem Wohnort anmelden?

Wir melden die Betreuerinnen bei der Gemeinde an und begleiten sie bei allen Behördengängen.

Kosten und Unterstützungsmöglichkeiten

Finanzierung

Werden die Auslagen für Bleibdaheim durch die Krankenkasse bezahlt?

Wir bitten Sie, dies direkt mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.

Sind die Kosten steuerlich abziehbar?

Die Kosten können von den Steuern abgezogen werden, sofern der Hausarzt die Betreuung verordnet hat. Je nach Kanton kann der gesamte Betrag oder ein Teilbetrag gemäss Steuerverordnung abgezogen werden.